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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu Küchengutachten und Endabnahmen

  • Haupteinsatzgebiet Lichtenfels, Coburg, Bamberg und Kronach. Bundesweit nach Absprache möglich.

  • Es werden ausschließlich Fälle aus dem Fachgebiet Küchenplanung und Küchenmontage übernommen. Keine Gutachten zu eigenen Lieferungen oder Projekten mit Partnerbetriebsbezug.

  • Zur Wahrung der Unbefangenheit. Ich arbeite neutral, sachlich und unabhängig, damit die Bewertung objektiv bleibt.

  • Prüfung von Planung, Montagequalität, Passgenauigkeit, Ergonomie und Geräteeignung sowie beweissichere Dokumentation von Mängeln.

  • Strukturierte Prüfung von Montage, Spaltmaßen, Funktionen und Oberflächen. Optional Abnahmeprotokoll mit Fotos und Empfehlungen.

  • Planung (Grundriss und Ansichten), Kaufvertrag oder Rechnung, Montageprotokolle, Gerätedaten sowie relevante Fotos oder Videos.

  • Bei Montagemängeln, Passungenauigkeiten, Funktionseinschränkungen, Materialschäden oder als objektive Grundlage für die Korrespondenz.

  • Mündliche Einschätzung ab 249 Euro, Kurzgutachten ab 449 Euro, ausführliches Gutachten ab 649 Euro. Stundensätze: 120 Euro (Sachverständiger), 69 Euro (Hilfskraft). Fahrtkosten und Fremdleistungen nach Aufwand.

  • Das hängt vom Tarif ab. Viele Policen erstatten Privatgutachten anteilig. Benötigte Unterlagen werden bereitgestellt.

  • Termine in der Regel zeitnah. Schriftliche Gutachten üblicherweise innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach Ortstermin, abhängig vom Umfang.

  • Am schnellsten per WhatsApp Business oder per E-Mail an info@gutachter-kueche.de. Alternativ über das Kontaktformular.

  • Ja. Ich arbeite für Privatkund:innen, Küchenstudios, Bauträger, Hausverwaltungen sowie Versicherungen – stets unabhängig und unparteiisch. Ausgeschlossen sind Aufträge, bei denen ein Interessenkonflikt bestehen könnte: keine Gutachten zu Küchen, die vom eigenen Küchenstudio geliefert wurden, und keine Aufträge mit Bezug zu eng verbundenen Partnerbetrieben, Freund:innen oder Familie.

  • Ja. Ein Zeitwertgutachten ermittelt den aktuellen wirtschaftlichen Wert einer bereits genutzten Küche. Sinnvoll z. B. für Versicherung/Schadensregulierung, Kauf/Verkauf & Übernahme, Scheidung/Erbfall oder Streitfälle Vermieter/Mieter. Bewertet werden Alter, Hersteller/Modell, Materialqualität, Gerätestatus, Zustand, Dokumentation und Marktvergleich. Ergebnis als Kurz- oder ausführliches Gutachten (auf Wunsch mit Fotodokumentation).

  • Ja, auf Wunsch mit Vollmacht. Leistungsumfang: Sicht- und Funktionsprüfung, Abgleich mit Planung, Mängelliste, Fotoprotokoll, Empfehlungen. Preise: gemeinsame Abnahme ab 249 €, Abnahme in Abwesenheit ab 299 € (mit Vollmacht). Abnahmeprotokoll 69 € pro DIN-A4-Seite. Abrechnung nach Aufwand: 120 €/h (Sachverständiger), 69 €/h (Hilfskraft), 0,60 €/km Fahrtkosten, Spesen separat.

  • Ja. Ich erstelle Privatgutachten, die von Versicherungen, Rechtsanwälten oder Gerichten als fachliche Grundlage herangezogen werden können – etwa zur Schadensbewertung und Beweissicherung oder zur Vorbereitung eines Beweisantrags bzw. einer außergerichtlichen Einigung. Unabhängig, neutral und fachlich nachvollziehbar.

  • Ja. Ich bewerte auch Einbauten aus Küchenprogrammen wie Badmöbel, Garderoben, Wohnlösungen und Hauswirtschaftsräume – mit Fokus auf Ergonomie, Materialqualität und Funktionalität.

  • Ja. Eine Planungsprüfung vor Auftragserteilung hilft, Fehler zu vermeiden (Arbeitshöhen/Greifräume, Geräteeignung, Sicherheitsaspekte, Aufmaß/Workflow). Ergebnis: objektive Einschätzung mit klaren Empfehlungen, bevor Sie verbindlich bestellen.

  • Ja. Neutral dokumentiert und nachvollziehbar – als fundierte Grundlage für Klärungen mit dem Küchenstudio und zur Sicherung Ihrer Ansprüche, außergerichtlich oder bei rechtlichen Schritten (ich selbst bin keine Rechtsvertretung).

  • Hilfreich sind: Planung (Grundriss/Ansichten), Auftragsbestätigung/Kaufvertrag, Lieferschein oder Montagebericht, Abnahmeprotokoll, Reklamationsschreiben/Mängellisten, aktuelle Fotos mit kurzer Fehlerbeschreibung.

  • Ich unterstütze technisch bei Bewertung und Dokumentation sowie bei der Vorbereitung von Schreiben. Rechtliche Korrespondenz (z. B. Fristsetzungen) erfolgt über eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt. Auf Wunsch erhalten Sie Formulierungshilfen oder Kontakte.

Hinweis: Bei Nutzung von WhatsApp werden Daten an WhatsApp/Meta übermittelt. Details in der Datenschutzerklärung.

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